Für umschriebene Fettpolster – nicht zur Gewichtsabnahme
Die Kryolipolyse ist ein nichtoperatives Verfahren zur Behandlung kleiner, lokal begrenzter Fettpolster. Sie eignet sich nicht zur Gewichtsreduktion oder Behandlung von Übergewicht. Infrage kommt sie insbesondere für gesunde Personen, die trotz eines stabilen Gewichts umschriebene Fettdepots als störend empfinden.
Je nach eingesetztem Gerät und Applikator können beispielsweise Bauch, Hüften, Taille, Rücken oder Oberschenkel behandelt werden. Ob die Methode für die jeweilige Körperregion geeignet ist, klären wir im Rahmen einer persönlichen Untersuchung.
So funktioniert die Kryolipolyse:
Bei der Behandlung werden Haut und Unterhautfettgewebe mithilfe eines Applikators angesaugt und kontrolliert gekühlt. Fettzellen reagieren empfindlicher auf Kälte als viele umliegende Gewebestrukturen und können dadurch gezielt geschädigt werden. Anschließend baut der Körper die betroffenen Zellen über mehrere Wochen bis Monate schrittweise ab.
Das Ergebnis entwickelt sich daher nicht sofort. Umfang und Sichtbarkeit der Veränderung sind individuell unterschiedlich; bei manchen Behandlungszielen können mehrere Sitzungen sinnvoll sein. Eine Straffung der Haut lässt sich durch die Kryolipolyse nicht verlässlich garantieren.
Mögliche Nebenwirkungen und Risiken
Nach der Behandlung können vorübergehend folgende Beschwerden auftreten:
Selten können Kälteverbrennungen entstehen. Eine sehr seltene, aber wichtige Komplikation ist die paradoxe Fettgewebsvermehrung: Dabei nimmt das Fettgewebe im behandelten Bereich entgegen dem gewünschten Effekt zu. Diese Veränderung bildet sich nicht von selbst zurück und kann eine operative Korrektur erforderlich machen.
Vor der Behandlung prüfen wir mögliche Gegenanzeigen, beispielsweise Kälteempfindlichkeitsstörungen, Durchblutungsstörungen, Hauterkrankungen, Narben oder Hernien im Behandlungsgebiet. Informieren Sie uns bitte über sämtliche Erkrankungen, vorausgegangenen Operationen und eingenommenen Medikamente.
Wichtig: Blutverdünnende Medikamente dürfen keinesfalls eigenständig abgesetzt werden. Eine Änderung der Medikation darf nur nach Rücksprache mit der behandelnden oder verordnenden Ärztin beziehungsweise dem behandelnden oder verordnenden Arzt erfolgen.